Betriebsanlage, Emission von Treibhausgasen – Antrag

Für die Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen im Antrag folgende Informationen stehen:

  • Anlagenbezeichnung und Bezeichnung der durchgeführten Tätigkeiten und angewandten Technologien
  • Rohmaterialien und Hilfsstoffe, die gemeinsam mit Emissionen (von Anhang 1 bis 3) oder Treibhausgasen (von der Verordnung gemäß § 2 Abs. 4) verwendet werden 
  • Quellen der Emissionen von den aufgeführten Treibhausgasen von Anhang 1 bis 3
  • Maßnahmen, die zur Überwachung und Berichterstattung dienen und deren Begründung

Anträge müssen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtet werden.