Was kostet wie viel?

Alle Gebühren auf einen Blick

Abfallentsorgungsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Bitte die Restmüll-, Bio- bzw. Altpapiertonne immer bereits am Vortag an die öffentliche Straße stellen!

Restmüll
pro Abfuhr
80L Müllbehälter6,80
120L Müllbehälter10,10
240L Müllbehälter19,60
1100L Müllbehälter91,20
Restmüllsack
wird von der Gemeinde ausgegeben
60L Sack5,10
Biomüll
pro Abfuhr
80L Müllbehälter6,10
120L Müllbehälter9,20
240L Müllbehälter18,20
Gelber Sack
ist während der Amtsstunden im Gemeindeamt gratis erhältlich
1 Rolle Gelber SackGratis

Abgabenschuldner

  • Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke für welche Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen bereitgestellt werden. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im Falle eines Baurechtes de Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren. Miteigentümer schulden die Abfallgebühr zur ungeteilten Hand.
  • Die Gebührenschuld geht im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer eines Grundstückes haftet mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand für die Abfallgebühren, die für die Zeit von einem Jahr vor dem Wechsel im Eigentum zu entrichten waren.

Fälligkeit

  • Die Abfallgebühr im Abholbereich ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.11. festzusetzen.
  • Die Abfallgebühr für den Müllsack ist mit Abholung bei der entsprechenden Ausgabestelle der Gemeinde Globasnitz fällig.

 

Abwasserbeseitigung - Kosten und Gebühren in EUR

Kanalanschlussbeitrag2.543,55
Kanalbereitstellungsgebühr165
Kanalbenützungsgebühr2,76

Farant - Standplatzentgelt - Kosten und Gebühren in EUR

Bauern- und Marktstände "OHNE" Ausschank
Pro m²
bis 10 m²6,00
ab 10 m²3,00
Bauern- und Marktstände "MIT" Ausschank
Pro m²
bis 10 m²10,00
ab 10 m²3,00
Korbwarenaussteller
Pro m²
bis 10 m²3,00
ab 10 m²1,50
Luftballon-, Zuckerwatte- und Eisstände
Pro Stand30,00
Kinderfahrgeschäfte
Pro Geschäft120,00
Schießbuden
Pro Schießbude50,00
Zelte/Gaststätten/Pavillons/Vereine
Pro m²
bis 100 m²2,00
ab 100 m²1,20
Zuschlag für Essen/Imbisse (einmalig)40,00
Zuschlag für Getränke/Pavillons (einmalig)80,00
Müll, WC, Strom und Wasser
für Marktstände mit Ausschank pro m²
bis 50 m²0,70
für jeden weitern m²0,25

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Entgelten enthalten.

Ganztagsschule - Kosten und Gebühren in EUR

Elternbeitrag
Eltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag für den Zeitraum von September bis Juni in gleichbleibender Höhe zu bezahlen. Der Monatliche Kostenbeitrag beträgt
Betreuung von 1 Tag pro Woche17,40
Betreuung von 2 Tage pro Woche34,80
Betreuung von 3 Tage pro Woche52,10
Betreuung von 4 Tage pro Woche69,60
Betreuung von 5 Tage pro Woche87
Essensbeitrag
Für die Verpflegung wird ein monatlicher Beitrag eingehoben
Essensbeitrag 1 Tag pro Woche16
Essensbeitrag 2 Tage pro Woche32
Essensbeitrag 3 Tage pro Woche48
Essensbeitrag 4 Tage pro Woche64
Essensbeitrag 5 Tage pro Woche80

Die Kostenbeiträge sind im Voraus mittels Zahlschein oder Bankeinzug zu entrichten.

Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt, bei einer Erkrankung von mehr als 3 Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.

Hundeabgabe - Kosten und Gebühren in EUR

Hundeabgabe
Hundeabgabe20

Kindergartengebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Kindergartenbeitrag
Seitens der Kärntner Landesregierung - Abteilung 6, wird die Bildung und Betreuung Ihres Kindes gefördert, wodurch für Sie Betreuungskosten entfallen. Verrechnet werden lediglich die Verpflegung sowie ein Kreativbeitrag.
Verpflegungsbeitrag Jause15,--
Verpflegungsbeitrag Mittagessen65,--
Kreativbeitrag8,--

Dies ergibt einen Gesamtbetrag von € 88,– welcher ab dem Kindergartenjahr 2023/24 von den Eltern zu bezahlen ist.

Bei der Verpflegung wird der Fehlbetrag zum kostendeckenden Betrag in Höhe von € 42,97 von der Gemeinde als Familienförderung übernommen.

 

Der Beitrag ist mittels Erlagschein jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Kindergartenbeiträge erfolgt mittels Erlagschein durch die Gemeinde. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten.

Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von 14 Tagen wird nur der 50%-ige Beitrag verrechnet. Eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.

Um Beitragsermäßigung oder -befreiung kann schriftlich unter Angabe der Gründe angesucht werden. Grundlage bildet das nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inklusive Familienbeihilfe. Diesbezügliche Unterlagen sind vorzulegen. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiung entscheidet der Gemeindevorstand.

 

Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR

Erwachsene

und Kinder ab dem 12. Geburtstag

Normale Zustellung75,90 Euro
Expresszustellung100,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass220,00 Euro
Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag
Normale Zustellung bei Erstausstellunggebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro
Kinder nach dem 2. Geburtstag
Normale Zustellung30,00 Euro
Expresszustellung45,00 Euro
Ein-Tages-Expresspass165,00 Euro