Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.
Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt
Zuständigkeit und Kontakt
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Nicole Sophie Lach
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