Sachwalterschaft/Erwachsenenschutzrecht – Information

Wenn ein Mensch psychisch krank oder geistig beeinträchtigt ist und dadurch nicht mehr fähig ist, seine/ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich wahrzunehmen, wird bei Gericht „eine gerichtliche Erwachsenenvertreterinnen“/“ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter“ (früher: Sachwalterin/Sachwalter) bestellt. Diese/r übernimmt dann die gesetzliche Vertretung der Person.

Seit 01.08.2018 gibt es das Erwachsenenschutzrecht (früher: Sachwalterschaft). Durch das erneuerte Gesetz werden die Autonomie, die Selbstbestimmung und die Hilfe für Entscheidungen verstärkt in den Blick genommen, die Betroffenen selbst werden in den Mittelpunkt gestellt.

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