Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.

Das Pflegegeld gibt es in 7 Stufen. Bei der ärztlichen Untersuchung wird darauf geachtet, wie viel Hilfe der oder die Betroffene für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Kochen oder Putzen benötigt.

Das monatliche Pflegegeld wird je nach monatlich notwendigen Pflegestunden in einer von insgesamt 7 Stufen festgelegt.

 

So viel Geld gibt es in den 7 Pflegestufen
Pflegestufenotwendige
Pflegestunden
pro Monat
weitere VoraussetzungPflegegeld
in Euroab 1.1.2020
1über 65 Stunden160,10
2über 95 Stunden295,20
3über 120 Stunden459,90
4über 160 Stunden689,80
5über 180 Stundenaußergewöhnlicher Pflegeaufwand936,90
6über 180 StundenTag- und Nachtbetreuung nötig1.308,30
7über 180 Stundenkeine zielgerichteten Bewegungen möglich1.719,30
Wie oft wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Das Pflegegeld wird 12 x jährlich ausbezahlt. Davon werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

Wann ruht der Pflegegeld-Bezug

Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt.

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

Bürozeiten
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