Kärntner Nothilfswerk
Anträge für Schäden im privaten Gut
Frist: innerhalb von 6 Monaten nach Schadenseintritt
Die Stürme in den vergangenen Tagen, haben verheerende Schäden in unseren Wäldern hinterlassen. Entschädigungsanträge können im Gemeindeamt in dessen Bereich sich der Schaden ereignet hat, gestellt werden. Die zusammenhängende Schadensfläche muss 0,3 ha betragen!!
Notwendige Daten/Angaben/Unterlagen:
Einheitswertbescheid, Parzellennummern und Fotos der betroffenen Waldflächen, Eigenleistungsaufstellung, Kostenvoranschlag, Rechnungen und Zahlungsnachweise, Pachtvertrag, Jahreseinkommen des Besitzers, monatliches Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, Grundsteuerbemessungsbescheid vom Finanzamt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektionen gerne zur Verfügung!
Bezirksforstinspektion Völkermarkt: 050 536-65680
Forstaufsichtsstation Bleiburg:
Stefan Liegl: 0664/ 80536 65684
Stefan Baumgartner: 0664/ 80536 65683.
Weitere Informationen: www.ktn.gv.at/katastrophenschutz