Betriebsanlage, Überprüfung/Kontrolle von Anlagen

Unternehmen sind verpflichtet eine regelmäßige Überprüfung und Kontrolle ihrer Betriebsanlagen durchzuführen. Bei einem ordentlichen Verfahren soll die Überprüfung alle fünf Jahre stattfinden. Bei einem vereinfachten Verfahren wird alle sechs Jahre überprüft. Die Überprüfung kann vom Unternehmer/von der Unternehmerin selbst durchgeführt werden oder dies erfolgt von einem fachkundigen Personal.

Einmal im Jahr müssen die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Alarmeinrichtungen, Klima- und Lüftungsanlagen und Brandmeldeanlagen überprüft werden.