Gewerbeberechtigung – Entzug
Der Entzug der Gewerbeberechtigung erfolgt, wenn der Gewerbeinhaber/die Gewerbeinhaberin im Zuge seiner/ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstößt, bzw. der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit eintritt.
Einen umfangreichen Katalog für Entzugsgründe finden sie unter dem Link der WKO.