Gewerbeausübung, Begutachtung Busunternehmen

Die Personenbeförderung mittels Bus unterliegt der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr und benötigt eine Bewilligung (Konzession). Es muss eine verkehrsgewerbliche Prüfung bestanden werden, um eine Gewerbeausübung als Busunternehmen ausführen zu dürfen.

Unterschieden wird zwischen Ausflugswagengewerbe und dem Gästewagengewerbe.

Zuständige Stellen

  • Beim Ausflugswagengewerbe: Amt der (Bundesland) Landesregierung
  • Beim Gästewagengewerbe: Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

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