Wasserrechtliche Überprüfung

Bei der wasserrechtlichen Überprüfung ist die zuständige Behörde verpflichtet, die Anlagen, die bewilligt sind, dahingehend zu überprüfen, ob der Bewilligungsbescheid eingehalten wurde. Die Überprüfung kann bei Anlagen von geringer Bedeutung entfallen, wenn dies im Bewilligungsbescheid entsprechend festgehalten wurde. In diesem Fall muss der Unternehmer/die Unternehmerin nur eine Ausführungsanzeige abgeben oder die Bestätigung eines Fachkundigen vorlegen.