Wasserrechtliche Bewilligung

Eine wasserrechtliche Bewilligung wird benötigt, wenn öffentliche Gewässer über den Gemeingebrauch hinaus benutzt werden. Unter Gemeingebrauch wird das Verwenden von öffentlichen Gewässern für z.B. Baden, Eislaufen, Waschen etc. verstanden.

Bewilligungspflichtig ist die Nutzung der Gewässer dann, wenn Energie aus ihnen gewonnen wird und die dafür erforderlichen Anlagen errichtet oder geändert werden.

Weitere Informationen über die wasserrechtliche Bewilligung erhalten Sie unter dem unten angeführten Link.