Altlastensanierung – Abgabenpflicht festlegen

Die Finanzierung der Sanierung von Altlasten erfolgt durch Altlastenbeiträge, welche durch die Zollämter für das langfristige Ablagern von Abfällen eingehoben werden.

Die Abgabe wird für folgende Zwecke verwendet:

  • zur Erfassung, Abschätzung sowie Bewertung von Verdachtsflächen,
  • zur Förderung von Altlastensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen,
  • für Studien sowie Projekte, welche vor allem zur Entwicklung von Sanierungs- bzw. Sicherungstechnologien,
  • zur Förderung von Sofortmaßnahmen.

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