Orts-/Kur- und Nächtigungstaxe – Einhebung

Bei der Orts- bzw. Kurtaxe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe. Bei der Kurtaxe speziell handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten sowie Seebädern.

Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, welche dem Bundesland zu fließt und wird von der Gemeinde eingehoben.