Abfallbeseitigung

Die Abfallgebühren dienen als Entgelt für die Entsorgung sowie die Umweltberatung. Diese Gebühr wird in zwei Bereiche unterteilt:

  • Bereitstellungsgebühr
    Die Bereitstellungsgebühr wird eingehoben, um Einrichtungen zur Entsorgung der Abfälle, die Umweltberatung sowie Möglichkeit der Benützung der Sammelinseln und des Wertstoffsammelzentrums (WSZ) zu gewähren.
  • Benützungsgebühr
    Die Benützungsgebühr bezieht sich auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgung des Haus- und Restmülls.