Die Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt.
Weitere Infos finden sie unter nachstehendem Link: Landtagswahl Kärnten
Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik
Meldeamt, Soziales, Standesamt
Bürozeiten
Mo – Do von 08:00 – 12:00 Uhr










