Wählerevidenz – Einspruch

Auskunft, Einspruch (bei Hauptwohnsitz im Ausland)

Auslandsösterreicher können innerhalb eines Einsichtszeitraumes vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen oder eine dritte Person um Einsichtnahme bitten. Ein anschließender Berichtigungsantrag kann schriftlich aus dem Ausland an die Gemeinde übermittelt werden.