Religionsaustrittserklärung

Zuständige Stelle

Der Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Kirche, Religions-/ Bekenntnisgemeinschaft erfolgt in Österreich über die Bezirksverwaltungsbehörde. Die Behörde muss diesen Austritt der Religionsgemeinschaft mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen für den Austritt wie der Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft oder die Beitragskontonummer können je nach Bundesland voneinander abweichen. Sie sollten einen Lichtbildausweis zur Identifikation vorweisen können.