Forstliche Förderung – Förderungsantrag, Kontrolle

Die forstliche Förderung ist die Aufgabe des Bundes. Wesentliche Ziele sind:

  • Die Multifunktionalität der Wälder wird erhalten und nachhaltig entwickelt.
  • Die Forstwirtschaft wird in die nachhaltige Entwicklung und in die Erhaltung des ländlichen Raumes integriert.
  • Die Wälder werden erhalten, entwickelt und nachhaltig bewirtschaftet.

Es gibt Maßnahmen,

  • die als Schutz vor gewissen Naturgefahren dienen,
  • damit die Schutzwälder/Wälder mit erhöhter Wohlfahrtswirkung erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden,
  • damit die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Werte und die ökologische Stabilität der Wälder erhalten oder verbessert werden,
  • damit Beteiligte in der Forstwirtschaft weitergebildet und beraten werden,
  • damit die forstliche Infrastruktur und die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung erweitert oder verbessert werden.

Es gibt für jede Vorhabensart einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft.

Den allgemeinen Förderungsantrag finden Sie unter folgendem Link.