Land- und Forstwirtschaftsförderung

Unter Land- und Forstwirtschaft fallen

(1) die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe von Naturkräften, der Wein- und Obstanbau, der Gartenbau und die Baumschulen, sowie

(2) das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung und/oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse ebenso wie die Jagd und die Fischerei.

Die Förderanträge können entsprechend der Verordnung der Landesregierung mit den Richtlinien über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft gestellt werden.

Weitere Informationen bieten die folgenden Links.