Pflege, Hilfe außerhalb stationärer Einrichtungen

Zu den Mobilen Diensten zählen u.a.:

  • Essenszustelldienst
  • Fahrtendienst
  • Mobile therapeutische Dienste
  • Reparaturdienst
  • Reinigungsdienst

Für pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich die Bundesländer zur Erbringung der sozialen Dienste verpflichtet. Sie haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß vorhanden sind.

Entsprechende Trägerorganisationen sozialer Dienste sind z.B.:

  • Volkshilfe
  • Caritas
  • Diakonie
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Hilfswerk
  • Lebenshilfe