Versammlung – Bescheinigung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die zuständige Behörde auf Verlangen über die Anzeige sofort eine Bescheinigung zu erteilen.
Die Anzeige selbst unterliegt keiner Stempelgebühr.
Gemeinde Globasnitz
Globasnitz 111 | 9142 Globasnitz | +43-4230-310 | globasnitz@ktn.gv.at | www.globasnitz.at
https://www.globasnitz.at/?p=11484
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