Spielapparate – Standortverlegung
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.
Gemeinde Globasnitz
Globasnitz 111 | 9142 Globasnitz | +43-4230-310 | globasnitz@ktn.gv.at | www.globasnitz.at
https://www.globasnitz.at/?p=11456
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.