Sperrstunde – Sperrstundenverlängerung – Antrag

Gastronomiebetriebe haben sich an die festgelegte Sperrstundenregelung zu halten. Nach der Sperrstunde dürfen Gäste weder Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten noch weiter dort verweilen oder bewirtet werden. Der Gastronom/Die Gastronomin ist verpflichtet die Gäste rechtzeitig auf die bevorstehende Sperrstunde aufmerksam zu machen.

Einen Antrag auf Sperrstundenverlängerung kann beim Bürgermeister gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt, so wird Ihnen von der Gemeinde ein entsprechender Bescheid ausgestellt.