Kanalanschlussbeitrag

Der Kanalanschlussbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Kanalisationsanlage. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten, für die anzuschließenden Bauwerke oder befestigten Flächen und dem Beitragssatz. Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit EUR 2.543,55 (inkl. 10 % Ust)

 

Kanalbereitstellungsgebühr (BE)

Für die Bereitstellung – also die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage – ist eine Bereitstellungsgebühr für die jeweiligen Gebäude zu entrichten. Für dieses Gebäude muss die Anschlusspflicht ausgesprochen oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.

Die Bereitstellungsgebühr (BE) beträgt für jede Gebäude pro Bewertungseinheit ab 1.1.2020 EUR 169,79 (inkl. 10% Ust) und wird mit Fälligkeit am 12.2., 15.05., 15.08., und 15.11. zu je einem Viertel mittels Lastschriftanzeige vorgeschrieben.

 

Kanalbenützungsgebühr

Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus dem durch einen Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz.

Die Wasserzählerablesung findet immer im September statt. Am 15. Nov. erfolgt dann die endgültige Abrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch.

Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach

Bürgerservice, Kassa, Steuern und Abgaben, Zivilschutz-Gemeindeleiter/in

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