Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden. Zuständig ist jenes Standesamt in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Welche Unterlagen zur Beurkundung des Todes erforderlich sind, erfahren sie direkt am Standesamt.

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

Bürozeiten
Mo – Do von 7:30 – 15:00 Uhr
Fr von 7:30 – 12:30 Uhr

+43-4230-310-12
+43-660-6698411
+43-4230-630