Tierseuche – Bekämpfung und Prophylaxe

Die Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen durch die Bezirksverwaltungsbehörde Abteilung Veterinär (gesetzlich geregelt durch das Tierseuchengesetzt aus dem Jahr 1909 mit zahlreichen Novellen), besteht u.a. aus:

  • klinischen Untersuchungen der Tiere,
  • Entnahmen von diagnostischen Proben (oftmals Blutprobenentnahme),
  • vorläufige Sperre über den gesamten Tierbestand,
  • Anordnung bzw. Durchführung von Schutzimpfungen und/oder Behandlungsmaßnahmen,
  • Anordnung bzw. Durchführung der Tötung von erkrankten bzw. ansteckungsverdächtigen Tieren,
  • Überwachung bzw. Durchführung der Desinfektion (besonders Schlussdesinfektion),
  • Wertermittlung und Schätzung der Schadenshöhe der betroffenen Betriebe.