Tierärztliche Hausapotheke – Überprüfung

Eine tierärztliche Hausapotheke dient der Versorgung in Behandlung stehender Tiere. Tierärztinnen und Tierärzte können eine tierärztliche Hausapotheke führen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Nachweis einer Zusatzqualifikation durch eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Arzneimittelanwendung, falls das Studium der Veterinärmedizin nach dem 31. Juni 2008 abgeschlossen wurde. Der Erfolg ist durch eine Prüfung vor einer von der Österreichischen Tierärztekammer eingerichteten Prüfungskommission nachzuweisen.
  • Von der Erbringung des genannten Nachweises sind jene Personen befreit, die vor dem 1. Juli 2008 das Studium der Veterinärmedizin abgeschlossen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige, bestehend aus Name, Geburtsdatum, Berufssitz, Tierärztenummer des hausapothekenführenden Tierarztes/der hausapothekenführenden Tierärztin (und ebenso die Anschrift, unter der die tierärztliche Apotheke betrieben wird) sowie
  • im Falle des Abschlusses des Studiums der Veterinärmedizin nach dem 31. Juni 2008 – der Nachweis über die Zusatzqualifikation.

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