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Gemeinde Globasnitz
Globasnitz 111 | 9142 Globasnitz | +43-4230-310 | globasnitz@ktn.gv.at | www.globasnitz.at
https://www.globasnitz.at/?p=8549

Kindergartengebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Kindergartenbeitrag
Hauptwohnsitz in Globasnitz
Kindergartenbeitrag ganztags inkl. Verpflegung136,80
Kindergartenbeitrag halbtags inkl. Verpflegung119,80
Kindergartenbeirag
Hauptwohnsitz nicht in Globasnitz
Kindergartenbeitrag ganztags inkl. Verpflegung188,40
Kindergartenbeitrag halbtags inkl. Verpflegung148,40
Kleinkinder
Für Kleinkinder von 1-3 Jahren wird zusätzlich zum Kindergartenbeitrag ein Betrag von € 23,20 eingehoben!
Kleinkind-Beitrag23,20

Der Beitrag ist mittels Erlagschein jeden Monat im Vorhinein bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Kindergartenbeiträge erfolgt mittels Erlagschein durch die Gemeinde. Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum 15. des jeweiligen Monats zu entrichten.

Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von 14 Tagen wird nur der 50%-ige Beitrag verrechnet. Eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eines Urlaubsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.

Um Beitragsermäßigung oder -befreiung kann schriftlich unter Angabe der Gründe angesucht werden. Grundlage bildet das nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inklusive Familienbeihilfe. Diesbezügliche Unterlagen sind vorzulegen. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiung entscheidet der Gemeindevorstand.

 

ERMÄSSIGUNG DES KINDERGARTENBEITRAGES

  1. Um Beitragsermäßigung kann schriftlich unter Angabe von Gründen angesucht werden. Grundlage bildet das nachzuweisende monatliche Brutto-Haushaltseinkommen, unter Einrechnung aller Sonderzahlungen und einschließlich aller inner- und außerstaatlichen Transferleistungen. Diesbezügliche Unterlagen sind vollständig vorzulegen, ansonsten eine Beitragsermäßigung nicht in Betracht kommen kann.
  2. Eine Ermäßigung wird für den Fall gewährt, dass das anrechenbare Einkommen gemäß § 5, Punkt 1., die Ausgleichszulagenrichtsätze gem. § 293 ASVG nicht übersteigt und beträgt 20% des monatlichen Kindergartenbeitrages. Beitragsermäßigungen können frühestens ab dem der Antragstellung nächstfolgenden Monatsersten gewährt werden.
  3. Veränderungen im monatlichen Haushaltseinkommen einschließlich aller inner- und außerstaatlichen Transferleistungen sind der Gemeinde unverzüglich zu melden, ansonsten Verlust der Beitragsermäßigung eintritt.
  4. Eine Ermäßigung für Kinder unter 3 Jahren wird nicht gewährt.

Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach

Nicole Sophie Lach

Bürgerservice, Kassa, Steuern und Abgaben, Zivilschutz-Gemeindeleiter/in

Bürozeiten:

MO – DO von 7.30 – 15:00 Uhr
FR von 7.30 bis 12:30 Uhr

+43-4230-310-14
+43-660-1796677
+43-4230-630