Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.
Die Fundbehörde ist das Gemeindeamt
Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach
Bürozeiten:
DI – DO von 7.30 – 15:30 Uhr
FR von 7.30 bis 12:00 Uhr
ID-AUSTRIA Registrierung nur nach Terminvereinbarung!




