Katastrophenschutz – Bearb. Privatschadensausweise
Schäden müssen spätestens 2 Monate ab Geschehen bei der Gemeinde gemeldet werden!
Der Förderungsantrag, auch als Privatschadensausweis bezeichnet, kann von den Geschädigten persönlich über einen Internetantrag oder bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
Der Bund gewährt auf folgende Schäden, im Verhältnis 60:40, eine Entschädigung aus den Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung:
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz oder
- Hagel
Voraussetzungen für die Entschädigung und Antragsberechtigung:
- physische Personen (Einzelpersonen) oder
- juristische Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
- Es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein.