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Oznaka 'Osterfeuer'

  • 20. februarja 2024

    BRAUCHTUMSFEUER sind meldepflichtig!

    Seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung Naturschutz wird aus gegebenem Anlass (Osterfeuer) auf die Bestimmungen der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung (KVvAV) hingewiesen Brauchtumsfeuer sind meldepflichtig! Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage (spätestens am 26. März 2024) vor dem Abbrennen zu melden, gleichzeitig ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen. Nur biogenes Material verwenden! Die Beschickung des F…