- 15. März 2023
Osterfeuer-Anmeldung 2023
Sämtliche Osterfeuer sind bis spätestens Dienstag, den 4. April beim Gemeindeamt anzumelden. Anzugeben ist eine verantwortliche Person, die Telefonnummer, die Parzellennummer und die Uhrzeit des Brauchtumsfeuers. Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem og. Termin nicht möglich ist, kann das Feuer am vorangehenden oder darauffolgenden Wochenende entzündet werden. Der Abstand der Brauchtumsfeuer zu Gebäuden hat im bebauten Gebiet mindestens 50 m zu betragen …