Aktion „Katzenkastration“ | Kastracija mačk – Akcija za »podivjane potepuške živali«
Kastrationschips ab jetzt erhältlich!
Keine Ausgabe von Kastrationchips für Hauskatzen
Auch heuer wird die Aktion zur Katzenkastration vom Land Kärnten durchgeführt. Streunertieren wird seit dem Vorjahr bei der Kastration ein Mikrochip eingesetzt.
In Österreich ist die Kastration von Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inkl. Eintragung der Zuchttiere in der österreichischen Heimtierdatenbank).
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.
Keine Ausnahme für bäuerliche Haltung
Seit 2016 gibt es auch keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr. Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden.
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