Sämtliche Osterfeuer sind bis spätestens Dienstag, den 4.
April beim Gemeindeamt anzumelden. Anzugeben ist eine verantwortliche
Person, die Telefonnummer, die Parzellennummer und
die Uhrzeit des Brauchtumsfeuers.
Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend
dem og. Termin nicht möglich ist, kann das Feuer am vorangehenden
oder darauffolgenden Wochenende entzündet werden. Der
Abstand der Brauchtumsfeuer zu Gebäuden hat im bebauten Gebiet
mindestens 50 m zu betragen
Zuständigkeit und Kontakt

Nicole Sophie Lach
Bürozeiten:
MO – DO von 7.30 – 15:00 Uhr
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