Aktion für „verwilderte Streunertiere“
Keine Ausgabe von Kastrationchips für Hauskatzen
Auch heuer wird die Aktion zur Katzenkastration vom Land Kärnten durchgeführt. Neu ist, dass die verwilderten Streunertiere bei der Kastration mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Die Chips werden vom Land Kärnten angekauft, über die Gemeinden verteilt und von den Tierärzten während der Narkose implantiert.
Es handelt sich dabei um dieselben Mikrochips wie sie auch bei Hunden und Zuchtkatzen für die Kennzeichnung und Registrierung verwendet werden, mit folgender Besonderheit: jede Chipnummer wurde unentgeltlich und unwiderruflich von der Firma ANIMAL DATA mit der Information belegt, dass es sich um eine kastrierte und verwilderte Streunerkatze handelt.
In Österreich ist die Kastration von Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete Katzenzuchten inkl. Eintragung der Zuchttiere in der österreichischen Heimtierdatenbank).
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.
Keine Ausnahme für bäuerliche Haltung
Seit 2016 gibt es auch keine Ausnahmen von der Katzenkastration in bäuerlicher Haltung mehr. Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden.