Straßenreinigung ist gesetzlich vorgeschrieben!!
Obwohl Landwirte während der Erntezeit sicherlich nicht absichtlich die Straße verschmutzt, kann es passieren, dass z. B. durch die Reifen, an denen Erde haftet, Ernterückstände auf der Straße landen. Laut Gesetz sind Landwirte dazu verpflichtet, Straßen, die sie verschmutzt haben, so schnell wie möglich zu reinigen.
Der gesetzliche Hintergrund ist in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fixiert! Darin heißt es: Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr oder die Verkehrsteilnehmer z.B. auch Fußgänger gefährdet oder die Nutzung der Fahrbahn erschwert werden kann.
Um Beachtung wird gebeten!