Hilfe in besonderen Lebenslagen – Antrag

Personen, welche sich auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären, wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse gerade in einer Notlage befinden, können eine „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ beantragen.

Antragstellung

Um diese besondere Unterstützung zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Sozialabteilung notwendig. Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie von den zuständigen Bearbeitern der Sozialabteilung.

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt/im Magistrat, in der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Landesregierung. Nähere Details zu den Leistungen sowie Formulare bieten die unten angeführten Links.