Die Wasserzähler werden von den Wassergenossenschaften bereitgestellt und angeschlossen.

Der Gebührenpflichtige ist demnach als Verwender eines eichpflichtigen Zähler verpflichtet, den Zähler alle fünf Jahr durch einen neuen, geeeichten Zähler zu ersetzten.

Die verbrauchte Wassermenge die nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht wird, kann bei der Berechnung der Benützungsgebühr durch einen Subzähler in Abzug gebracht werden.

Dabei sind Ihnen die Wasserwerksgenossenschaften gerne behilflich.

Wasserwerksgenossenschaft Globasnitz

Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Globasnitz:

Simon Harrich

Wasserwart
Wassergenossenschaft Wackendorf

Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Wackendorf:

Christian Fratschko

Wasserwart
Wassergenossenschaft Unterbergen

Obmann der Wasserwerksgenossenschaft Unterbergen:

Zuständigkeit und Kontakt

Niko Duller

Wasserwart