Staatsbürgerschaftsverleihung – Antrag

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder (unter bestimmten Voraussetzungen) durch Verleihung erworben werden. Anträge auf Verleihung der Staatsbürgerschaft sind persönlich (wenn eine Person selbst nicht handlungsfähig sein sollte, durch den gesetzlichen Vertreter) bei der Behörde (Landesregierung) zu stellen. Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft fallen sowohl eine Bundesgebühr als auch Landesabgaben an.

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen vor allem die allgemeinen Einbürgervoraussetzungen erfüllt sein und ein dementsprechender Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen sind zum Beispiel:

Ein rechtmäßiger und ununterbrochener Mindestaufenthalt in Österreich von zehn Jahren, davon mindestens fünf Jahre Niederlassungsbewilligung, keine gerichtlichen Verurteilungen, Nachweis eines festen und regelmäßigen Einkommens, Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, etc.

Die Staatsbürgerschaft geht durch den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft, Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, durch Entziehung oder Verzicht verloren.