Rodung von Wald – Antrag

Waldboden darf nur für Zwecke der Waldkultur, z.B. Rodung, verwendet werden. Alles andere ist verboten.

Eine Rodung bedarf einer Bewilligung, welche der Eigentümer des Grundstücks beim Bezirksförster/bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen kann.

Es wird keine Bewilligung zur Rodung benötigt, wenn

(1) die Rodungsfläche kleiner als 1.000 m2 ist,

(2) das Rodungsverfahren bei der Behörde angemeldet wurde und die Anmeldung nicht binnen 6 Wochen abgelehnt wurde.

Der Antrag enthält

  • die Größe der Rodungsfläche,
  • den Zweck der Rodung,
  • bei Rodungsflächen mit Einforstungsrechten/Gemeindegutnutzungsrechten die Berechtigten und die Eigentümer angrenzender Grundstücke.

Neben des Antrages bedarf es eines Grundbuchsauszuges und einer Lageskizze.