Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder eine Heizkostenunterstützung (HKU) bei besonderen finanziellen Belastungen. Das gibt Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt. „In Zeiten verantwortungsvoller Sparsamkeit müssen wir besonders die soziale Treffsicherheit einzelner Maßnahmen hinterfragen. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die Heizkostenunterstützung jene Menschen erreicht, die dringend Unterstützung benötigen, weshalb ich mich erfolgreich für den Erhalt dieser Maßnahme eingesetzt habe“, so Prettner.

Anträge auf HKU sind von 15. Oktober 2021 bis 15.März 2022 möglich. Wie gehabt wird eine „große“ HKU in Höhe von 180,- Euro und eine „kleine“ HKU in Höhe von 110,- Euro gewährt. Die Einkommensgrenzen für den Bezug der „großen“ HKU orientieren sich wie bisher an der Höhe der Ausgleichzulage für Alleinstehende und Personen in Haushaltsgemeinschaften sowie der Höhe der Kinderzulage 2021.

Das bedeutet für die „große“ HKU in Höhe von 180,- Euro gelten die Einkommensgrenzen für

  • Alleinstehende und Alleinerzieher von 960,- Euro netto monatlich;
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.510,- Euro netto monatlich;
  • Alleinstehende PensionistInnen (nicht Witwen/Witwer) bei mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben 1.070,- Euro netto monatlich;

Für die „kleine“ HKU in Höhe von 110,- Euro gelten die Einkommensgrenzen für

  • Alleinstehende von 1.190,- Euro netto monatlich;
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.640,- Euro netto monatlich.

Die Antragseinbringung und -prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

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