Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können von Anfang Oktober bis Ende Februar bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Sämtliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind bei der Antragstellung vorzulegen.

Einkommensschwache Haushalte haben die Möglichkeit während der Heizperiode um finanzielle Unterstützung anzufragen. Je nach Einkommen gibt es eine einmalige finanzielle Hilfe von 180 Euro oder 110 Euro.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

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