Fleischuntersuchungsorgan – Bestellung

Die Fleischuntersuchung wird von einem amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan) durchgeführt. Dieser wird auf Verlangen des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau zur Überprüfung des Befundes bestellt. Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt durch die Gemeinde.

Kontakt

  • amtlicher Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan)