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Gemeinde Globasnitz
Globasnitz 111 | 9142 Globasnitz | +43-4230-310 | globasnitz@ktn.gv.at | www.globasnitz.at
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BRAUCHTUMSFEUER sind meldepflichtig!

Seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung Naturschutz wird aus gegebenem Anlass (Osterfeuer) auf die Bestimmungen der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung (KVvAV) hingewiesen
Brauchtumsfeuer sind meldepflichtig!
Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage (spätestens am 26. März 2024) vor dem Abbrennen zu melden, gleichzeitig ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
Nur biogenes Material verwenden!
Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, erfolgen. Aus Sicht der Luftreinhaltung sollten Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Entsorgung biogener Materialien.
Im bebauten Gebiet Genehmigung erforderlich!
Im bebauten Gebiet sind zusätzlich die Vorgaben nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – K-GFPO einzuhalten, wonach im bebauten Gebiet das Verbrennen nur zulässig ist, wenn eine Bewilligung durch den Bürgermeister erteilt wurde.
Außerhalb des bebauten Gebietes Witterung beachten!
Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Berücksichtigung allenfalls erlassener „Waldbrandverordnungen“ nach dem Forstgesetz für den Fall der Trockenheit hingewiesen werden.

Formulare

Zuständigkeit und Kontakt

Claudia Kolenik

Meldeamt, Soziales, Standesamt

Bürozeiten
Mo – Do von 7:30 – 15:00 Uhr
Fr von 7:30 – 12:30 Uhr

+43-4230-310-12
+43-660-6698411
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